Was ist eine Leiharbeitsfirma?

Leiharbeitsfirma ist ein anderes Wort für Zeitarbeitsfirma und bezeichnet ein Unternehmen, das Zeitarbeitnehmer an Kundenunternehmen verleiht. Dabei entsteht ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Personaldienstleister (Arbeitgeber), dem Kundenunternehmen (Entleiher) und dem Arbeitnehmer.

 

Das Unternehmen, das einen Mitarbeiter ausleiht, schließt mit der Leihfirma einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ab, in dem alle Vereinbarungen über die Leiharbeit festgehalten sind. Das sind beispielsweise die Arbeitsbedingungen, der Stundensatz, die Tätigkeiten des Arbeitnehmers und dessen benötigte Qualifikationen.

 

Zwischen Arbeitnehmer und Leiharbeitsfirma besteht ein normaler Arbeitsvertrag, der alle Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und -nehmers beinhaltet. Das Zeitarbeitsunternehmen ist somit für die Vergütung und die Lohnfortzahlungen des Mitarbeiters während Urlaub oder Krankheitsfällen verantwortlich, außerdem stellt es Arbeitszeugnisse aus und kümmert sich um alle notwendigen Versicherungen. Das Weisungsrecht liegt allerdings beim Kundenunternehmen.

 

Um Mitarbeiter verleihen zu dürfen, braucht die Leiharbeitsfirma eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Diese muss sie bei der Agentur für Arbeit beantragen.