Was ist Leiharbeit?

Leiharbeit ist ein veraltetes beziehungsweise umgangssprachliches Wort für Zeitarbeit. Oft wird sie auch als Arbeitnehmerüberlassung oder Personalleasing bezeichnet.

 

Dabei leiht ein Kundenunternehmen (Entleiher) einen Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit von einer Zeitarbeitsfirma (Verleiher beziehungsweise Arbeitgeber) aus. Es besteht also ein Dreiecksverhältnis. Der Arbeitnehmer schließt dabei den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber, dem Zeitarbeitsunternehmen. Dieses ist auch an alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Zeitarbeitnehmer gebunden. Das heißt, es kümmert sich um Gehaltszahlungen und Vorteile wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherungen, bezahlt Urlaub und Krankheitsausfälle und untersteht dem gesetzlichen Kündigungsschutz. Durch die Überlassung hat der Arbeitgeber allerdings nicht das Weisungsrecht über den Arbeitnehmer, dieses liegt beim Kundenunternehmen, das ihn beschäftigt.

 

Zwischen Verleiher und Entleiher gilt das sogenannte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das alle Vereinbarungen regelt.

 

Leiharbeit wird besonders bei

  • – Auftragsspitzen,
  • – Krankheits- oder Urlaubsfällen und
  • – Fachkräftemangel (Link einfügen)

 

angewandt, um freie Positionen durch zusätzliches Personal kurzfristig zu decken. Der Zeitarbeitnehmer ist dabei gut abgesichert und bekommt auch bei Nichteinsatz im Kundenunternehmen sein Gehalt weiter ausbezahlt. Deshalb ist die Leiharbeit in den letzten Jahren immer beliebter geworden.

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