Was ist eine Leihfirma?

Leihfirma ist ein veraltetes beziehungsweise umgangssprachliches Wort für eine Zeitarbeitsfirma oder Leiharbeitsfirma.

 

Das Wort bezeichnet ein Unternehmen, das Mitarbeiter über einen gewissen Zeitraum an andere Firmen verleiht. Näheres hierzu finden Sie bei Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung.

 

Leihfirmen zählen somit zu den Personaldienstleistern. Damit ein Unternehmen Mitarbeiter an andere Unternehmen verleihen darf, braucht es eine Genehmigung des Staates. Eine Leihfirma muss eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bei der Agentur für Arbeit beantragen und sich an die gesetzlich vorgegebenen Richtlinien und Gesetze halten. Tut sie das nicht, kann der Firma die Erlaubnis wieder entzogen werden, sodass sie zukünftig keine Mitarbeiter mehr verleihen darf.

 

Die Überlassung von Mitarbeitern ist heutzutage ein sehr beliebtes Mittel der Personalbeschaffung. Der Vorteil liegt darin, dass ein Unternehmen einfach und schnell geeignete Mitarbeiter finden kann, ohne sie längerfristig an sich binden zu müssen. Für das Entleihunternehmen ist dieser Vorgang außerdem unkompliziert, da der Mitarbeiter rechtlich bei der Leihfirma angestellt ist und diese sich um alle bürokratischen Vorgänge sowie Gehaltsauszahlungen kümmert. Das Unternehmen besitzt allerdings das Weisungsrecht, da der Arbeitnehmer in seinem Betrieb arbeitet.

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