Was ist Arbeitnehmerüberlassung?

Arbeitnehmerüberlassung ist ein Synonym für Zeitarbeit, Leiharbeit oder Personalleasing. Es bezeichnet das Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Entleiher. Dabei leiht ein Zeitarbeitsunternehmen oder ein Personalvermittler (Arbeitgeber beziehungsweise Verleiher) einem Kundenunternehmen (Entleiher) für einen gewissen Zeitraum externe Mitarbeiter (Zeitarbeitnehmer) aus.

Der Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit der Leiharbeitsfirma, dieses zahlt auch das Gehalt und kümmert sich um alle rechtlichen Belange. Das Weisungsrecht über den Zeitarbeitnehmer besitzt durch die Überlassung allerdings das Kundenunternehmen.

Damit eine Zeitarbeitsfirma überhaupt externe Mitarbeiter verleihen darf, benötigt es eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung von der Bundesagentur für Arbeit. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag regelt außerdem alle Vereinbarungen zwischen Verleiher und Entleiher.

Arbeitnehmer werden vor allem bei Auftragsspitzen, Krankheits- und Urlaubsausfällen oder freien Positionen durch den Fachkräftemangel an Firmen überlassen, die kurzfristig das fehlende Personal ausgleichen wollen.

Weitere Informationen für Arbeitnehmer sowie häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite unserer Dienstleistung Arbeitnehmerüberlassung 4.0.

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