Was ist der Tarifvertrag in der Zeitarbeit?

Tarifverträge regeln die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dazu zählen Arbeitsbedingungen wie etwa Lohn, Entgelte, Arbeitszeit oder auch der Urlaubsanspruch. In der Zeitarbeit gelten in Deutschland zumeist die Tarifverträge der Arbeitgeberverbände BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.) oder iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen).

Der Tarifvertrag ist eine bindende Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber bzw. dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft. Die im Tarifvertrag ausgehandelten Arbeitsbedingungen sind für alle Mitglieder im Verband zwingend gültig. Für die Zeitarbeit bedeutet das, dass nicht jeder Arbeitnehmer einzeln seine Vertragsbedingungen verhandeln muss, sondern automatisch die Regelungen des Tarifvertrags greifen. So profitieren Zeitarbeitnehmer von den Regelungen der Tarifverträge, wie etwa von Branchenzuschlägen, Equal Treatmant oder Equal Pay. Zeitarbeitnehmer haben so Anspruch auf die selben Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Kollegen im Einsatzbetrieb – es sei denn, dies ist in einem Tarifvertrag anders festgehalten.