Was ist Kündigungsschutz?

Durch den Kündigungsschutz ist der Arbeitnehmer vor einer willkürlichen Kündigung durch den Arbeitgeber geschützt. Darunter fallen gewisse gesetzliche und auch unternehmensinterne Regelungen, die die Kündigung eines Vertrages erschweren oder gar ausschließen.

 

Ein Kündigungsschutz besteht ab dem sechsten Monat einer Beschäftigung und nur für Unternehmen, die mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigen. Hat ein Arbeitsverhältnis bereits vor dem 31.12.2003 begonnen, dann reicht für den Kündigungsschutz auch eine Beschäftigungszahl von fünf Personen.

 

Durch die Kündigungsregelungen ist eine Kündigung nur dann wirksam, wenn sie aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen ausgesprochen wurde.

 

Personenbedingte Kündigung:

Der Arbeitnehmer erbringt nicht die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung, da ihm die persönliche oder fachliche Eignung fehlt oder verloren gegangen ist, zum Beispiel durch langanhaltende Erkrankungen.

 

Verhaltensbedingte Kündigung:

Der Arbeitnehmer verletzt den Vertrag beziehungsweise wird durch Fehlverhalten auffällig, zum Beispiel durch ständige Unpünktlichkeit oder Arbeitsverweigerung.

 

Betriebsbedingte Kündigung:

Dringende betriebliche Erfordernisse stehen einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegen, zum Beispiel finanzielle Engpässe durch mangelnde Aufträge oder Umsatzrückgang.

 

Kündigung nur mit schriftlicher Begründung

Damit eine Kündigung wirksam ist, bedarf sie einer rechtlich zulässigen, schriftlichen Begründung. Ansonsten ist sie im Sinne des Kündigungsschutzes unwirksam.