Was ist ein Entleiher?

Als Entleiher wird ein Unternehmen bezeichnet, das eine Arbeitnehmerüberlassung beziehungsweise Zeitarbeit als Dienstleistung in Anspruch nimmt. Der Entleiher leiht sich vom Verleiher, meist Zeitarbeitsfirmen oder Personaldienstleister, Zeitarbeitskräfte für einen gewissen Zeitraum aus, um Personalmangel etc. auszugleichen.

 

Der Entleiher besitzt gegenüber dem Zeitarbeitnehmer  das Weisungsrecht, das heißt, er vergibt die zu tätigende Arbeit, allerdings besteht keine vertragliche Bindung zum Leiharbeiter, da dieser beim Verleiher angestellt ist. Der Verleiher bezahlt somit auch den Arbeitslohn und besitzt alle gesetzlichen Rechte und Pflichten dem Zeitarbeiter gegenüber. Der Entleiher zahlt dafür eine festgesetzte Entleihgebühr an die Zeitarbeitsfirma. Neben dem Weisungsrecht hat der Entleiher außerdem die Fürsorgepflicht, das heißt er ist dafür verantwortlich, dass der Zeitarbeiter wie im Vertrag geregelt eingesetzt wird (auch Einhaltung der Höchstarbeitszeit, Sicherheit am Arbeitsplatz etc.) und ist verpflichtet, dem Verleiher die geleisteten Arbeitsstunden zu bestätigen.