Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Als Aufhebungsvertrag bezeichnet man einen Vertrag, der es einem ermöglicht, ein laufendes Arbeitsverhältnis zu beenden, ohne eine Kündigung einzureichen. Der Mitarbeiter verlässt dabei das Unternehmen freiwillig.


Allerdings sollte man einem Aufhebungsvertrag nur zustimmen, wenn man bereits eine zeitnahe Weiterbeschäftigung in einem anderen Unternehmen in Aussicht hat, denn wer freiwillig infolge eines Aufhebungsvertrages aus dem Unternehmen aussteigt, dem droht eine Sperre von bis zu 12 Wochen seitens der Arbeitsagentur. Während dieser Zeit bekommt der Arbeitnehmer dann kein Arbeitslosengeld vom Staat. Oftmals wird ein Aufhebungsvertrag von einer Abfindung begleitet. Dabei erhält der Mitarbeiter beim freiwilligen Ausstieg aus dem Unternehmen einen Geldbetrag, der meist die Hälfte der Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr beträgt. Jemand, der drei Jahre lang bei einem Unternehmen angestellt war, bekommt also ca. 18 Monatsgehälter Abfindung. Das kann allerdings je nach Unternehmen abweichen. Im Aufhebungsvertrag wird außerdem oft die Anrechnung von Resturlaub geregelt.


Bei einem Aufhebungsvertrag profitieren meist beide Seiten. Der Arbeitgeber muss nicht den Betriebsrat anhören, keine Kündigungsschutzklage befürchten und hat auch kein Lohnfortzahlungsrisiko. Durch die meist hohe Abfindung ist der Vertrag auch für Arbeitnehmer vorteilhaft.