Was ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)?

 

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG, regelt die Überlassung von Arbeitnehmern beziehungsweise Zeitarbeit durch festgelegte Regeln und Gesetze. Demnach müssen Zeitarbeitnehmer beispielsweise zu denselben Bedingungen beschäftigt werden wie Stammmitarbeiter (Gleichstellungsgesetz), sie müssen das gleiche Gehalt bekommen (Equal Pay) und dürfen nicht dauerhaft entliehen werden (Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung).

 

Das Gesetz wurde erstmals 1972 erlassen und seitdem einige Male geändert. 2003 wurden das Befristungsverbot, das Wiedereinstellungsverbot, das Synchronisationsverbot und die Beschränkung der Höchstüberlassungsdauer auf höchstens zwei Jahre aufgehoben. Gleichzeitig wurde der Gleichstellungsgrundsatz verankert. 2011 gab es weitere Änderungen. So wurde zum Beispiel das Wort „gewerbsmäßig“, das zuvor die Art der gesetzlich geregelten Arbeitnehmerüberlassung eingeschränkt hatte, gestrichen, die Möglichkeit einer Lohnuntergrenze für Zeitarbeitnehmer eingearbeitet und Verleiher dazu verpflichtet, allen Beschäftigten die gleichen Arbeitsbedingungen zu gewähren. Außerdem wurde der dauerhafte Leiharbeitnehmereinsatz verboten. In der neuen AÜG-Reform von 2017 wurde das Gesetz hinsichtlich Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay noch einmal verbessert.