Was ist ein Arbeitnehmer?

Als Arbeitnehmer werden Personen bezeichnet, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und durch einen Arbeitsvertrag dazu verpflichtet sind, dem Arbeitgeber als Arbeitskraft zur Verfügung zu stehen. Als Gegenleistung für seine Arbeitskraft bekommt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber das Arbeitsentgelt.

 

Der Arbeitnehmer ist arbeitsrechtlich vom Arbeitgeber abhängig. Das heißt, er muss sich an die vorgegebenen Arbeitszeiten halten, die Arbeitsleistung an einem bestimmten Ort erbringen und ist in die Arbeitsorganisation miteingebunden. Außerdem unterliegt er dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Dieser bestimmt – im Rahmen des Arbeitsvertrags – die Arbeit, die der Angestellte absolvieren muss. Gleichzeitig hat der Arbeitnehmer auch gewisse Rechte. Neben dem Recht auf Entlohnung, untersteht er der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, hat Rechte auf Urlaub, Pause und Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall oder bei Urlaub. Außerdem darf er streiken, hat das Recht auf Mitbestimmung und darf Gewerkschaften beitreten.

 

Während des Arbeitseinsatzes werden dem Arbeitnehmer automatisch Steuern und andere Sozialabgaben vom Lohn abgezogen. Einen Teil der Sozialabgaben übernimmt der Arbeitgeber (zum Beispiel bei der Rentenversicherung).

 

Nicht zu den Arbeitnehmern zählen:

    • – Kinder und Jugendliche, die der Schulpflicht unterliegen
    • – Arbeitslose
    • – Selbstständige
    • – Studenten
    • – Personen im öffentlich-rechtlichen Dienst (z.B. Beamte, Richter, Soldaten)
    • – Rentner
    • – Personen im Kirchendienst oder karitativem Dienst (z.B. Bischöfe, Mönche, Rotkreuzschwestern)
    • – Vereinsmitglieder
    • – Strafgefangene
    • – Gesellschafter bzw. Geschäftsführer