Was ist Zeitarbeit?
Unter Zeitarbeit versteht man ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitgeber (Verleiher beziehungsweise Zeitarbeitsfirma), Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) und dem Unternehmen, das den Arbeitnehmer beschäftigt (Entleiher).
Das Ganze wird auch als Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Personalleasing bezeichnet.
Unternehmen mit akutem Personalbedarf wenden sich hierbei an eine Zeitarbeitsfirma oder einen Personalvermittler, die der Firma externe Mitarbeiter entleihen. Der Zeitarbeitnehmer arbeitet also nicht bei seinem direkten Arbeitgeber, sondern bei einem anderen Unternehmen, bekommt aber sein Gehalt vom Verleiher, das heißt der Zeitarbeitsfirma. Der Arbeitnehmer schließt einen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister ab, durch die Überlassung an ein anderes Unternehmen hat dieser allerdings kein Weisungsrecht. Der Personaldienstleister ist der Arbeitgeber, das heißt er kümmert sich neben dem Gehalt auch um den Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer sowie Urlaubszahlungen und ist an die deutschen Arbeits- und Sozialgesetze gebunden. Für alle Regelungen zwischen dem Verleiher und dem Entleiher gibt es das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Zeitarbeit wird immer beliebter, da Unternehmen dadurch flexibel auf etwaige Ausfälle reagieren können. Für Zeitarbeitnehmer bedeutet die Leiharbeit Sicherheit, da sie auch im Falle des Nichteinsatzes von der Zeitarbeitsfirma bezahlt werden.