Was ist Kurzarbeit?
Beantragt ein Unternehmen Kurzarbeit, bedeutet das, dass die Arbeitszeit der Arbeitnehmer verringert wird oder sogar ganz entfällt. Gleichzeitig bekommt der Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld. Das bedeutet, dass 60 Prozent beziehungsweise – bei Arbeitnehmern mit Kind – 67 Prozent des Gehalts vom Staat weitergezahlt werden.
Optional kann das Unternehmen dieses Kurzarbeitergehalt aufstocken. Kurzarbeit muss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt und genehmigt werden. Die Leistung wird aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt. Je nach Situation kann der Staat das Kurzarbeitergeld befristet erhöhen.
Kurzarbeit kann nur von Unternehmen beantragt werden, die einen erheblichen Arbeitsausfall haben. Das geschieht zum Beispiel durch Wirtschafts- beziehungsweise Branchenkrisen oder auch, wie das jüngste Beispiel der Corona-Krise zeigt, durch globale Krisen.
Kurzarbeit ist in diesen Fällen besser als eine Kündigung. Der Arbeitnehmer bleibt weiterhin bei dem Unternehmen beschäftigt und bekommt sogar einen Teil des Lohns fortgezahlt, selbst wenn keine Arbeit zu erledigen ist. In Kurzarbeit können Teile der Belegschaft oder auch der komplette Betrieb geschickt werden.